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Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Hygienebeauftragte/r in Pflegeeinrichtungen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Examen bzw. abgeschlossene Ausbildung als Krankenpfleger/in, Altenpfleger/in oder Medizinische Fachangestellte/r / Arzthelfer/in

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme am begleitenden Unterricht

Lehrgangsinhalte:
Geschichte und Grundlagen der Hygiene - Infektionskrankheiten - Recht - Personalhygiene - Behandlungspflege - Hygienehandbuch

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: drei 1-tägige Seminare (ig. 30 Std.) in Bitterfeld sowie ein 2-wöchiges Praktikum; zusätzlich werden Online-Seminare angeboten, Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen

  • Nah-Unterricht: 30 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7215910c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Hygienebeauftragte/r

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1322 
6 Raten zu 220.33
Fernunterricht

6 Monate

Beginnt laufend Fernunterrichts.o. 775 
(Gesamtkosten) 6 Raten zu 129
s.o.

6 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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