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Hundephysiotherapeut/in - Hundekrankengymnast/in nach Blümchen/Woßlick

Hundephysiotherapeut/in - Hundekrankengymnast/in nach Woßlick

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Hundephysiotherapeut/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung, Mindestalter 18 Jahre; für Personen mit abgeschlossener Ausbildung als Humanphysiotherapeut/in wird der Lehrgang in einer verkürzten Form angeboten

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Anatomie - Physiologie - Pathologie - Hundeverhalten - Physiotherapie - Flankierende Maßnahmen - Praxismanagement

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe, Filme

Begleitender Unterricht: sechs 4-tägige Seminare bzw. im Kompaktkurs zwei 12-tägige Seminare bzw. im Kurs für Humanphysiotherapeuten drei 5-tägige Seminare (von insgesamt 120 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 192 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 668703

Kompaktkurs dauert 10 Monate, Kurs für Humanphysiotherapeuten dauert 4 Monate, Kosten für letzteren 2672,00 EUR (4 Raten à 668,00 EUR)

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Therapeut/in - Hundephysiotherapie [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4200 
7 Raten zu 600.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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