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Grundlagen Webseitengestaltung für Blinde und Sehbehinderte

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen über die Dokumentbeschreibungssprache HTML (Hypertext Markup Language) um Internetseiten erstellen und/oder pflegen zu können

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung zur Teilnahme an dieser Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation; abgeschlossene blinden- oder sehbehindertenspezifischen Ausbildung, Schreibfertigkeit, Grundkenntnisse in Windows, Beherrschen eines Browsers
techn. Voraussetzungen: PC mit mind. Windows 2000, mind. 128 MB RAM, Internetzu

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in HTML - Formatierung von Texten und Absätzen - Erstellung von Listen und Aufzählungen - interne und externe Verweise - Gestaltung von Tabellen - Einbindung von Grafiken - Definieren von Formularen - praxisorientierte Situationsaufgaben

- Lehrgangsmaterial:

Module, die online zur Verfügung gestellt werden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 1 Monat, gesamt 4 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 1 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module, die online zur Verfügung gestellt werden

Begleitender Unterricht: ein 2-tägiges Einführungsseminar, ein 1-tägiges Abschlussseminar incl. Prüfung in Würzburg

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7157805

Anmeldung und Kostenübernahme erfolgt durch den zuständigen Rehaträger

Zielgruppe
Blinde / Sehbehinderte (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 416  Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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