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Personalreferent/in bSb

Geprüfter Personalreferent bSb / Geprüfte Personalreferentin bSb

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung personalwirtschaftlicher Kenntnisse für eine Position im mittleren bis gehobenen Management

Abschluss: Prüfung vor dem Bundesverband Sekretariat und Büromanagement (bSb) e. V. oder institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
bei bSb-Prüfung: abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Ausbildung und 2 Jahre Berufspraxis im kaufmännisch-verwaltenden Bereich oder mindestens einen mittleren Bildungsabschluss und 4 Jahre Berufspraxis im Büromanagement oder glaubhafte Bestätigung anderer geeigneter Voraussetzungen für die Teilnahme am Fernlehrgang.

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
für bSb-Prüfung: siehe Teilnahmevoraussetzungen

Lehrgangsinhalte:
Personalpolitik und -planung - Personalentwicklung - Personalbeurteilung - Arbeitsrecht - Betriebliches Sozialwesen - Personalentlohnung - Psychologie - Arbeitsrecht - Arbeitsmethodik

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe, 1 Fallstudie, 1 Begleitheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe, 1 Fallstudie, 1 Begleitheft

Begleitender Unterricht: zwei 6-tägige Seminare mit anschließenden bSb-Prüfungen in Wiesbaden

  • Nah-Unterricht: 96 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 659599

Zertifikat
Personalreferent/in bsb (Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement (bSb))
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2220 
12 Raten zu 185 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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