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Multimedia-Designer/in (ILS)

Geprüfte/r Multimedia-Designer/in (ILS)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Multimediaproduktion für Präsentationen im Internet

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
gute Grundlagenkenntnisse in der Anwendung von PC-Programmen; technische Voraussetzung: aktueller Windows PC oder Mac mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die Multimediatechnik - Einführung in Photoshop - Einführung in Illustrator 10.0 - Internet-Praxis - Seitenerstellung im Internet - Screen und Webdesign - Cascading Style Sheets - Recht und E-Commerce im Internet - Erste Schritte in JavaScript - Audioschnitt - Videoschnitt mit Adobe Premiere - Projektarbeit - Die Konzeption von Web- und Multimediaproduktionen - Einführung in Flash - Einführung in Dreamweaver - Marketing - Datenbanken für Internetanwendungen - Konzepte und Beispiele für XML-Anwendungen im Internet

- Lehrgangsmaterial:

23 Lehrbriefe, Übungsdateien, Adobe Photoshop Elements

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 19 Monate, gesamt 735 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 23 Lehrbriefe, Übungsdateien, Adobe Photoshop Elements

Begleitender Unterricht: nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7115003

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Multimediadesigner/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3325 
19 Raten zu 175 EUR
Fernunterricht

19 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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