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Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD)

Geprüfte/r Haus- und Grundstücksverwalter/in (SGD)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen für eine Tätigkeit als Haus- und Grundstücksverwalter/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundbildung im kaufm. oder techn. Bereich möglichst im Bereich der Bau- und/oder Immobilienwirtschaft; technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Lern- und Arbeitsmethodik - Volks- und betriebswirtschaftliche Grundlagen - Grundlagen des Privat-, Steuer- und Arbeitsrechts - Immobilienbezogenes Recht - Praxis der Haus- und Grundstücksverwaltung: Miet-, Wohnungseigentums- und Gewerbeobjekte - Management, Mitarbeiterführung, Marketing und Controlling - Facility-Management - Software zur Miet- und Wohnungsverwaltung

- Lehrgangsmaterial:

17 Lehrbriefe, Begleitheft, Software

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 13 Monate, gesamt 559 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 17 Lehrbriefe, Begleitheft, Software

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7178207

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Haus- und Grundstücksverwalter/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3107 
13 Raten zu 239 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

13 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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