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Fremdsprachenkorrespondent/in - Englisch

Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in (IHK)-Englisch

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch vor einer Industrie- und Handelskammer

Abschluss: SGD-Zeugnis; Vorbereitung auf die IHK-Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
gute Englischkenntnisse und kaufmännische Grundkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis über den Erwerb wirtschaftsbezogener fremdsprachlicher Kenntnisse (SGD-Zeugnis); Nachweis schreibtechnischer Fertigkeiten

Lehrgangsinhalte:
u.a. Sprach-, Grammatik-, Vokabel- und Hörverständnisübungen - Landeskunde - Handelsenglisch - Handels- und Betriebswirtschaftslehre UK/USA - Handelskorrespondenz - Übersetzungen wirtschaftsbezogener Texte und Diktate

- Lehrgangsmaterial:

26 Lehrbriefe, 2 CDs, 2 Lehrbücher, 1 Begleitheft

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 645 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 26 Lehrbriefe, 2 CDs, 2 Lehrbücher, 1 Begleitheft

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 305602

Abschluss
Fremdsprachenkorrespondent/in (PrüfO vom 23.12.99) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2220 
15 Raten zu 148.00 EUR , kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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