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Fremdsprachenkorrespondent/in - Englisch

Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in (IHK)-Englisch

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in Englisch vor einer Industrie- und Handelskammer

Abschluss: Prüfung zum/zur Fremdsprachenkorrespondent/in an einer Industrie- und Handelskammer (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen:
gute Englischkenntnisse und kaufmännische Grundkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis über ausreichende kaufmännische und fremdsprachliche Kenntnisse und schreibtechnische Fertigkeiten

Lehrgangsinhalte:
u. a. Sprach-, Grammatik-, Vokabel- und Hörverständnisübungen - Landeskunde - Handelsenglisch - Handelskorrespondenz - Betriebswirtschafts- und Handelslehre UK/USA - Übersetzungen wirtschaftsbezogener Texte und Diktate

- Lehrgangsmaterial:

25 Lehrbriefe, 7 Audio-CDs, 3 Lehrbücher, 1 Arbeitsbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 645 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 25 Lehrbriefe, 7 Audio-CDs, 3 Lehrbücher, 1 Arbeitsbuch

Begleitender Unterricht: ein fakultatives Seminar ist geplant

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 303294

Abschluss
Fremdsprachenkorrespondent/in (PrüfO vom 23.12.99) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2220 
15 Raten zu 148.00 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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