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Fotodesigner/in (Fernakademie)

Geprüfte/r Fotodesigner/in (Fernakademie)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Herstellung digitaler Fotografien, zur Bildbearbeitung mit entsprechenden Programmen sowie zur Präsentation

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
sicherer Umgang mit einem Betriebsssystem (s. u.), Kenntnisse zur Nutzung des Internets;
techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang, Digitalkamera, PC mit Mac OS oder Microsoft Windows und Zubehör (Scanner, Farbdrucker etc)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen digitalter Fotografie - Fotogestaltung (Motivwahl, Licht, Farbe, Raum, Perspektive, Komposition) - Umgang mit Scanner und Scannersoftware - Fotoarchivierung und Kamerarohdatenverarbeitung mit Adobe Bridge - digitale Bildbearbeitung mit Adobe Photoshop: Bildfehler korrigieren, digitales Make-up, Bildbereiche auswählen/freistellen, Bildmontage, Bilder für Print und Web optimieren etc. - Typografie und Druckverfahren - Webgalerie mit Zimmify im Internet publizieren - Berufszweige in der Fotografie - rechtliche Aspekte bei der Distribution und Produktion von Fotos

- Lehrgangsmaterial:

22 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, Adobe Photoshop

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 542 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 22 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, Adobe Photoshop

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7210910

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fotodesigner/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2736 
18 Raten zu 152 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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