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Betriebswirt/in - Gastronomie [privatrechtlich]

Gastronomiebetriebswirt (IST)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich des mittleren Managements der Gastronomie

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und branchenbezogene Ausbildung oder (Fach-)Hochschulreife und Berufserfahrung im Gastgewerbe; technsiche Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Kundenbindung im Gastgewerbe - praxisbezogenes Branchenrecht - rechtliche Grundlagen - Personalmanagement - Eventmanagement - Grundlagen BWL - Betriebliches Rechnungswesen und Steuern - Marketing Basics - Unternehmensführung - Existenzgründung und Betriebsführung in der Gastronomie - spezifisches Management im Gastgewerbe - Rentabilität im Außer-Haus-Geschäft - Warenwirtschaftssysteme - Ernährungstrends und Ernährungskonzepte

- Lehrgangsmaterial:

12 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 12 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: zwei 3-tägige Seminare (ig. 48 Zeitstunden), 2 Webinare (ig. 8 Zeitstunden)

  • Nah-Unterricht: 56 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 679208

Die tatsächliche Ratenhöhe für die zu zahlenden Lehrgangskosten kann aufgrund enthaltener Prüfungsgebühren abweichen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Betriebswirt/in - Gastronomie [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2166 
12 Raten zu 180 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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