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Gastechnik

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen über die Technische Regel Gasinstallation (TRGI) - Vorbereitung auf die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Befähigung für die Eintragung in das Installateurverzeichnis des Gasversorgungsunternehmens

Abschluss: Prüfung vor dem Fachverband Sanitär, Heizung, Klima Nordrhein-Westfalen

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung und einschlägige Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Installateur- und Heizungsbaumeister ohne Nachweis von mind 50 Punkten im Prüfungsfach Sicherheits- und Instandhaltungstechnik (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 Meisterprüfungsverordnung); staatl. gepr. Techniker oder Dipl. Ingenieure mit entsprechender Berufspraxis; Gesellen/Facharbeiter mit mind 6-jähriger Berufspraxis (Einzelheiten bitte beim Institut erfragen)

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen für die Gas- und Trinkwasserinstallation - Arbeitssicherheit - Materialien und Einsatzbereiche - Rohr-Nennweitenermittlung - Leitungsanlagen - Anschluss und Verbrennungsluftversorgung von Gasgeräten - Sicherheitstechnische Bewertung und Inbetriebnahme

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, 2 CD-ROMs

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 108 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, 2 CD-ROMs

Begleitender Unterricht: drei Seminare (Freitagnachmittag und Samstag) von ig. 21 Std.

  • Nah-Unterricht: 21 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7157105

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Befähigte Person

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 550 
2 Raten zu 275.00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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