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Leitender Notarmitarbeiter - Fortbildungslehrgang

Fortbildungslehrgang zum "Leitenden Notarmitarbeiter"

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen zur qualifizierten Unterstützung eines Notars auf allen Gebieten der Notarpraxis (im organisatorischen Bereich und der selbständigen Urkundsvorbereitung)

Abschluss: Fortbildungsprüfung zum "Leitenden Notarmitarbeiter" vor der Ländernotarkasse Leipzig

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung als Notargehilfe, Notarfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notargehilfe, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter sowie Berufspraxis in der vorbeugenden Rechtspflege

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
wie TN-voraussetzungen und zusätzlich mind. 3 Jahre entspr. Berufspraxis oder - falls keine abgeschlossene Ausbildung vorliegt - mind 10 Jahre Berufspraxis in der Rechtspflege oder nachweisbar besondere jur. Qualifikationen mit Bezug zur Rechtspflege und (in beiden Fällen) mind 3 Jahre Berufspraxis im hauptberuflichen Notariat

Lehrgangsinhalte:
Recht und Justiz, Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Liegenschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Beurkundungs- und Amtsrecht; Arbeitsrecht, Kostenrecht, Zwangsvollstreckung, Kosten

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: vier 6-tägige Seminare (insgesamt ca. 160 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 160 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 534798

Abschluss
Fachwirt/in - Notariat (Prüfung durch Notar- oder Rechtsanwaltskammern bzw. die Ländernotarkasse geregelt) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4500 
8 Raten zu 562.50
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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