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Fortbildung für Hygienebeauftragte/r Ärztinnen/Ärzte

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten um eine Funktion als Hygienebeauftrager Arzt / Hygienebeauftragte Ärztin ausüben zu können

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Approbation als Arzt/Ärztin und eine zweijährige klinische Tätigkeit; technische Voraussetzungen: PC mit Internetzugang, Flashplayer und Adobe Reader ab Version 8

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Prävention der nosokomialen Pneumonie - Hygienemanagement Gefäßkatheter - Prävention postoperativer Wundinfektionen - Hygiene bei der Aufbereitung flexibler Endoskope - Wundversorgung - Prävention Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen - Bettenaufbereitung - Hygieneorganisation und Hygienemanagement - Händehygiene - Berufs- und Bereichskleidung, persönliche Schutzausrüstung - Erreger und Resistenzen - Umgang mit Medizinprodukten - Ausbruchsmanagement und strukturiertes Vorgehen bei gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen - Reinigung und Desinfektion von Flächen

- Lehrgangsmaterial:

1 E-Learning-Modul

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 103 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 1 E-Learning-Modul

Begleitender Unterricht: 2-tägiges Präsenzseminar

  • Nah-Unterricht: 14 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7224911

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Hygienebeauftragte/r

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 650  Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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