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Fitnesstrainer/in A-Lizenz

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die institutsinterne Prüfung zum/zur Fitnesstrainer/in A-Lizenz

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis einschlägiger praktischer Erfahrungen, Tätigkeit im Fitness- oder einem vergleichbaren Bereich, mindestens Hauptschulabschluss, bei Abschluss des Lehrgangs Mindestalter 18 Jahre

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Teilnahme an den Präsenzphasen, 1 Prüfungsleistung der Basisqualifikationen, 2 Prüfungsleistungen der Aufbauqualifikationen

Lehrgangsinhalte:
Module: Fitnesstrainer/in-B-Lizenz - Ernährungstrainer/in-B-Lizenz - Trainer/in für Cardiofitness - Trainer/in für gerätegestütztes Krafttraining - Gesundheitstrainer/in - Trainer/in für Sportrehabilitation - Leistungssport Body-Trainer/in

- Lehrgangsmaterial:

8 Lehrbriefe, 4 digitale Übungssammlungen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Lehrbriefe, 4 digitale Übungssammlungen

Begleitender Unterricht: 22 Tage

  • Nah-Unterricht: 235 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 729092

Lehrgangskosten bei verlängertem Zahlungsziel: 5.184,00,00 EUR in 12 Raten à 432,00 EUR

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
A-Lizenz (Sport)
Fitnesstrainer/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4996 
4 Raten zu 1249 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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