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Verantwortlich leitende Pflegefachkraft gemäß SGB XI [Fernlehrgang]

Fernlehrgang zur verantwortlich leitenden Pflegefachkraft gemäß SGB XI

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als leitende Pflegefachkraft gemäß SGB XI

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in; PC-Anwenderkenntnisse; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Kommunikationslehre - Grundlagen der Gesundheitsökonömie und Betriebswirtschaft - Historische Entwicklung des Berufsfeldes Pflege - Veränderungen, Krankheiten und Pflegebedarf im Alter - Gruppendynamik - Führung und Projektmanagement - Ethik in der Pflege - Zivil- und Strafrecht - Sozialrecht - Arbeitsrecht - Pflegetheorien und -modelle, Pflegeprozeß - Pflegeplanung und -dokumentation - Assessmentverfahren - Qualitätsentwicklung - Kosten- und Leistungsrechnung, Pflegebuchführungsverordnung - Betriebliches Gesundheitsmanagement

- Lehrgangsmaterial:

18 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 18 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 13 Präsenztage bzw. Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 104 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 662005

weitere Informationen sind beim Institut zu erfragen

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3960 
6 Raten zu 660.00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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