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Schutz- und Sicherheitskraft

Fernlehrgang Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Umschulungsprüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft vor der IHK Nürnberg

Abschluss: institutsinterne Prüfung und Umschulungsprüfung vor der IHK Nürnberg nach den Besonderen Rechtsvorschriften vom 27.04.2006

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 24 Jahre, Berufsabschluss und 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder 5-jährige Berufspraxis, davon 3-jährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft, 16-stündiger Erste-Hilfe-Kurs, bei Anmeldung zur Prüfung nicht älter als 24 Mon.

Lehrgangsinhalte:
Rechts- und Aufgabenbezogenes Handeln u.a. Rechtskunde, Dienstkunde - Gefahrenabwehr, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik u.a. Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen, Arbeits- , Gesundheits- und Umweltschutz - Sicherheits- und Serviceorientiertes Verhalten und Handeln u.a. Situationsbeurteilung und -bewältigung, Kommunikation, Kunden- und Serviceorientierung, Zusammenarbeit

- Lehrgangsmaterial:

8 Lehrbriefe, 1 Lehrgangseinführung, Aufgabensammlung, 1 Fachbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 10 Monate, gesamt 258 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Lehrbriefe, 1 Lehrgangseinführung, Aufgabensammlung, 1 Fachbuch

Begleitender Unterricht: ein 3-tägiges Seminar (24 Std.)

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 560207

Die IHK erhebt eine Prüfungsgebühr von ca. 450,00 EUR.

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1200 
10 Raten zu 120 EUR
Fernunterricht

10 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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