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Fachwirt/in - Prävention und Gesundheitsförderung [Fachspezifischer Teil, 2.Modul]

Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung (IHK)- Fachspezifischer Teil (2.Modul)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" im Rahmen der Fortbildung zum/zur Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung vor einer Industrie und Handelskammer

Abschluss: Abschlussprüfung vor der IHK des Saarlandes

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung oder (Fach-)Hochschulreife; technische Voraussetzung: internetfähiger PC

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
die abgelegte Prüfung der Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", welche nicht länger als 5 Jahre zurückliegt und Berufspraxis; Näheres zur Berufspraxis ist den Rechtsvorschriften der prüfenden IHK zu entnehmen

Lehrgangsinhalte:
Volks- und Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen - Managementmethoden im Gesundheitswesen - Controlling - Prävention und Gesundheitsförderung - Modelle des Gesundheitsverhaltens und Gesundheitspolitik - Anatomie - Physiologie - Trainings- und Bewegungslehre - Grundlagen des Gesundheitssports und gesundheitsorientiertes Training - Diagnostik und gesundheitsorientiertes Training - Grundlagen der Ernährung - Mentalcoaching und Stressmanagement

- Lehrgangsmaterial:

9 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: 9 Tage Seminar

  • Nah-Unterricht: 90 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 570210

Abschluss
Fachwirt/in - Prävention und Gesundheitsförderung (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK)
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2016 
12 Raten zu 168.00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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