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Fachanwalt/-anwältin: Handels- & Gesellschaftsrecht

Fachanwalt/ Fachanwältin für Handels- & Gesellschaftsrecht

Inhalt

Lehrgangsziel: Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gemäß Fachanwaltsordnung (FAO)

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes bzw. zweites juristisches Staatsexamen;
techn. Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundkurs: Personen- und Kapitalgesellschaften - Grundzüge des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts - Bezüge des Gesellschaftsrechts zum Erbrecht, Familienrecht und Insolvenzrecht - Handelsrecht
Vertiefungskurs: Betriebliches Rechnungswesen (Buchführung und Bilanz) - Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften - Unternehmensnachfolge - Unternehmenskauf und Anteilserwerb - Umwandlungsrecht - Konzernrecht - Internationales Kaufrecht - Internationales Gesellschaftsrecht

- Lehrgangsmaterial:

Skripte, 4 Klausuren, Gesetzestexte, Fachliteratur. Lernmaterialien werden online zur Verfügung gestellt.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Skripte, 4 Klausuren, Gesetzestexte, Fachliteratur. Lernmaterialien werden online zur Verfügung gestellt.

Begleitender Unterricht: drei 2-tägige und ein 3-tägiges Seminar an verschiedenen Orten

  • Nah-Unterricht: 63 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 577611

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2530 
3 Raten zu 770.00 EUR - Prüfungskosten: 220.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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