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Fachanwalt/-anwältin: Arbeitsrecht

Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt/für die Fachanwältin im Arbeitsrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt/ für die Fachanwältin im Arbeitsrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes bzw. zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Individualarbeitsrecht - Begründung, Inhalt und Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Kollektives Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Einigungsstellenverfahren, Tarifrecht - Arbeitsgerichtliches Verfahren, Urteils- und Beschlussverfahren - Grundzüge des Sozialversicherungsrecht

- Lehrgangsmaterial:

5 Skripte, 4 Klausuren, 1 Ausbildungsleitfaden, 3 Handbücher, 5 Entscheidungssammlungen, Schaubilder

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 5 Skripte, 4 Klausuren, 1 Ausbildungsleitfaden, 3 Handbücher, 5 Entscheidungssammlungen, Schaubilder

Begleitender Unterricht: 9 Tage

  • Nah-Unterricht: 63 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 577311

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3019 
3 Raten zu 933 EUR, Prüfungskosten: 220 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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