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Fachanwalt/-anwältin: Arbeitsrecht

Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung der theoretischen Kenntnisse für den Fachanwalt/für die Fachanwältin im Arbeitsrecht gemäß Fachanwaltsordnung

Abschluss: Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt/ für die Fachanwältin im Arbeitsrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes bzw. zweites juristisches Staatsexamen - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Individualarbeitsrecht - Begründung, Inhalt und Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Kollektives Arbeitsrecht, Mitbestimmung und Einigungsstellenverfahren, Tarifrecht - Arbeitsgerichtliches Verfahren, Urteils- und Beschlussverfahren - Grundzüge des Sozialversicherungsrecht

- Lehrgangsmaterial:

Skripte, 4 Klausuren, 1 Ausbildungsleitfaden, 3 Handbücher, 5 Entscheidungssammlungen, Schaubilder

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Skripte, 4 Klausuren, 1 Ausbildungsleitfaden, 3 Handbücher, 5 Entscheidungssammlungen, Schaubilder

Begleitender Unterricht: 9 Tage

  • Nah-Unterricht: 63 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 577311

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 2530 
3 Raten zu 770.00 EUR - Prüfungskosten: 220.00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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