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Erwerb der Verkehrspilotenlizenz für Flugzeuge - ATPL(A)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Verkehrspilotenlizenz ATPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Abschluss: Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Kenntnisse in Englisch, Physik, Mathematik oder Abitur bzw. Fachabitur, techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse - Flugleistung und Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Navigation - Betriebliche Verfahren - Aerodynamik - Sprechfunkverkehr

- Lehrgangsmaterial:

Lernmaterialien werden online zur Verfügung gestellt; Maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 585 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lernmaterialien werden online zur Verfügung gestellt; Maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.

Begleitender Unterricht: an 12 Tagen

  • Nah-Unterricht: 87 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 575811

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Maximale Lehrgangsdauer 18 Monate.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4098 
6 Raten zu 331.50 - Nah-Kurskosten: 1989.00 EUR - sonstige Kosten: 120.00 EUR
Fernunterricht

16 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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