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Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen über die Grundzüge des Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Nichtjuristen; Tätigkeit im entsprechenden staatlichen Bereich oder in der Bau- und/oder Immobilienwirtschaft

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
u. a. gesetzliche Grundlagen, Anwendungsbereiche der erschließungs- und straßenbaubeitragsrechtliche Vorschriften - Aufbau des Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrechts - Erschließungs- und Straßenbaubeitragssatzung - beitragsfähige Anlagen, Einrichtungen - Beitragsfähige Maßnahmen - Umfang und Ermittlung des Erschließungsaufwands - Beitragsfähiger und umlagefähiger Aufwand - Verteilung des umlagefähigen Aufwands - satzungsmäßige Verteilungsregelung - Gegenstand und Entstehen der sachlichen Beitragspflichten - Entstehen der persönlichen Beitragspflicht und Fälligkeit des Beitrags - Vorausleistungen, Kostenspaltung und Ablösung - Billigkeitsregelungen und öffentliche Last - Festsetzungs- bis Insolvenzverfahren

- Lehrgangsmaterial:

14 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 14 Monate, gesamt 301 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 14 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7212010

Für Mitglieder des vhw 1.250,00 EUR

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1650 
4 Raten zu 412.50
Fernunterricht

14 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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