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English - Cambridge First Certificate in English

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen in Englisch zur Vorbereitung auf die Prüfung zum "Cambridge First Certificate"

Abschluss: Cambridge First Certificate-Prüfung, abgenommen von Local Secretaries in verschiedenen Städten der Bundesrepublik

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Muttersprache darf nicht Englisch sein; Mindestalter 16 Jahre; Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Lehrstoff entspricht den Prüfungsanforderungen der Universität Cambridge zur Erlangung des "Cambridge First Certificate"

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe mit CDs, 2 Lehrbüchermit 8 Audio-CDs, Wörterbuch, Begleitlektüre

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 929 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe mit CDs, 2 Lehrbüchermit 8 Audio-CDs, Wörterbuch, Begleitlektüre

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 301379

Zertifikat
Cambridge First Certificate in English (B2) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
ZERTIFIKATE Sprachen (ohne Sprachberufe) i
Sonstiges Merkmal
B2 (Sprachniveau, Aufbaustufe) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 2736 
18 Raten zu 152 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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