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Elektrische Steuerungs- und Regeltechnik

Elektrische Steuerungs- und Regelungstechnik

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten über das Steuern und Regeln von Antrieben und anderen Prozeßabläufen

Abschluss: keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ausbildung in einem elektrotechnischen Beruf; gute mathematische und naturwissenschaftliche Grundkenntnisse; techn. Voraussetzungen: Standard-PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Mess- und Regelungstechnik: Steuerungstechnik, Regelstrecke, Eigenschaften und Bauglieder, stetige und unstetige Regler, einfacher Regelkreis, erweiterte Regelschaltungen, Messwertaufnehmer, Temperaturmessung, Messung physikalischer Größen, Messwertumformung, Messwertübertragung
Speicherprogrammierbare Steuerungen: Aufbau und Funktionsweise, logische Verknüpfung, binäre Steuerungen, Speicherverhalten, Wischfunktionen, Zeitverhalten, Zählvorgänge, Entwurfsverfahren zur Entwicklung von Steuerungsprogrammen, Ablaufdiagramme, Grundlagen der Steuerungssicherheit
Leistungselektronik: elektronisches Schalten und Energiewandeln, Schaltungen mit Dioden, Stromrichter, Gleichstromsteller und Schaltnetzteile, Wechselrichter, Umrichter

- Lehrgangsmaterial:

13 Lehrbriefe, SPS-Simulator TrySim

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 13 Lehrbriefe, SPS-Simulator TrySim

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 615081

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1521 
9 Raten zu 169 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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