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Der Traum vom eigenen Unternehmen am Beispiel einer Café-Bar

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Grundkenntnissen zur Gründung einer Café-Bar

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzungen: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Geschichte und wirtschaftliche Bedeutung des Kaffees - Marketingmaßnahmen und Marktforschung - Eigenschaften und persönliche Voraussetzungen einer Gründerpersönlichkeit - Standortwahl - Verschiedene Rechtsformen für die Existenzgründung - Gründungsformalitäten und Kooperationspartner - Grundlagen Finanzbuchhaltung und Preiskalkulation - Kapitalbedarf für die Gründung einer Cafe-Bar - Grundlagen Mitarbeiterführung und Kundenbeziehungen - Grundlagen Businessplan - Effiziente Organisation eines geschäftlichen Tagesablaufs

- Lehrgangsmaterial:

22 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 150 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 22 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7208111

Die Angabe der Lehrgangskosten steht sowohl für die gedruckte als auch für die digitale Variante der Lernmaterialien. Die Kosten lediglich für die digitale Variante betragen 483,00 Euro, zahlbar in 7 Raten à 69,00 Euro.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 553 
7 Raten zu 79 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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