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Bürosachbearbeiter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen eines Bürosachbearbeiters bzw. einer Bürosachbearbeiterin incl. Umgang mit Bürosoftware von Microsoft und Lexware

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss und möglichst Erfahrung in kaufmännisch-verwaltenden Arbeitsbereichen; technische Voraussetzung: Multimedia PC mit MS Windows, Excel, Word, Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre - Buchführung und Bilanzierung - Finanzierung - Rechtswesen - Steuerwesen - Korrespondenzwesen und Rechtschreibung - Wirtschaftsrechnen und Betriebsstatistik - Büroorganisation - Elektronische Datenverarbeitung - Tabellenkalkulation mit MS Excel, MS Word, MS PowerPoint, Lexware reisekosten, Lexware faktura+auftrag

- Lehrgangsmaterial:

45 Lehrbriefe, Begleitheft, CDs, Lernprogramme, Übungsdateien, Video

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 45 Lehrbriefe, Begleitheft, CDs, Lernprogramme, Übungsdateien, Video

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 503079

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Bürosachbearbeiter/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 3222 
18 Raten zu 179 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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