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Bachelor - Ernährungsberatung

Bachelor of Arts in Ernährungsberatung

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Ernährungsberatung

Abschluss: Bachelor of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife (auch mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife ist ein Einstieg möglich) oder Abschluss als Meister/in oder Fachwirt/in oder Fachschul- oder Berufsfortbildungsabschluss; alternativ: Antrag und Zulassung als "beruflich besonders qualifizierte Person", zusätzlich ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen erforderlich

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Propädeutikum, Wissenschaftliches Arbeiten I - III, Beratungsmanagement und Servicemanagement, Ernährung I -IV, Psychologie des Gesundheitsverhaltens, Grundlagen der BWL, Medizinische Grundlagen, Biochemie I und II, Marketing I, Trainingslehre I und II, Ernährungspsychologie, Kommunikation und Präsentation Konzepte/Strategien der Ernährungsberatung, Projektarbeit, Bachelor-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

Online-Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 6321 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 35 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Online-Module

Begleitender Unterricht: insgesamt an 61 Tagen vor Ort und/oder digital

  • Nah-Unterricht: 536 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 133605

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
Bachelor of Arts (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 15120 
42 Raten zu 360.00 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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