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Assessorwirt/in jur. (FSH)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen, die die Gebiete der Rechtswissenschaften umfassen, die nach der Juristenausbildungsordnung für das erste und zweite Staatsexamen Pflichtbestandteil sind

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
qualifizierte rechtliche Vorbildung (z. B. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Diplom-Kaufleute/Betriebswirte mit Rechts- und Steuerschwerpunkt)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Bürgerliche Recht - Schuldrecht - Sachenrecht - Familien- und Erbrecht - Gesellschafts- und Wertpapierrecht - Handelsrecht - Zivilprozessrecht - Arbeitsrecht - Strafrecht - Verwaltungsrecht - Polizei- und Ordnungsrecht - Kommunalrecht - Grundrechte - Staatsorganisationsrecht - Zwangsvollstreckungsrecht - Verwaltungsprozessrecht -Strafprozessrecht

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, Übungs- und Prüfungsklausuren

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 42 Monate, gesamt 1987 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, Übungs- und Prüfungsklausuren

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7102402

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Assessorwirt/in jur. [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 8270 
42 Raten zu 185.00 EUR - Prüfungskosten: 500.00 EUR
Fernunterricht

42 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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