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Altgriechisch, Teil I u. II

Altgriechisch + Zusatzangebot "Josephus"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung im Altgriechischen ("Graecum" genannt in den Reifeprüfungsanforderungen und den theologischen Studiengängen)

Abschluss: Graecum-Prüfung an Hochschulen oder prüfungsberechtigten Gymnasien

Teilnahmevoraussetzungen:
allgemeine Hochschulreife

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
geregelt gemäß eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz; Prüfungsanforderungen je Land ggf. unterschiedlich bes. hinsichtlich der mündl. Prüfung

Lehrgangsinhalte:
Teil I: Regeln, Vokabeln, Texte, Formenlehre, Lautlehre, Leseübungen etc. Teil II: Syntax - Wortkunde - Übersetzungstechniken - sowie wahlweise (abhängig von mündl. Prüfung): Lernprogramm Platon (bei klassischem Griechisch) oder Lernprogramm Josephus (bei hellenistischem Griechisch)

- Lehrgangsmaterial:

Lehrbriefe, CD "Phonetische Übungen", 1 Einführungsbrief

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 361 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Lehrbriefe, CD "Phonetische Übungen", 1 Einführungsbrief

Begleitender Unterricht: Einführungskurs und Prüfungsseminar an der Hochschule, die den Lehrgang einsetzt

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 117996

Die Lehrgangskosten für das Zusatzangebot "Josephus" betragen 40,00 EURO.

Zertifikat
Graecum (Nachweis über griechischee Sprachkenntnisse)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 160  Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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