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Wohnbereichsleitung

Wohnbereichsleiter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Leitung eines größeren Arbeitsbereiches im Gesundheitswesen u. a. Umgang mit Kunden und deren Angehörigen, Führung von Mitarbeitern/innen, Einsatz von Qualitätsinstrumenten

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
wünschenswert ist eine langjährige pflege- oder betreuungsspezifische Berufserfahrung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Umgang mit demenziell Erkrankten - Psychologische Handlungskonzepte - Führung von Mitarbeitern - Allgemeines Qualitätsmanagement - Qualitätssicherung und Organisation der Pflege - Recht für Gesundheits- und Sozialberufe - Organisation eines Ambulanten Dienstes

- Lehrgangsmaterial:

45 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 17 Monate, gesamt 512 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 45 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: Informationen erhalten Sie beim Institut.

  • Nah-Unterricht: 192 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7183708

Lehrgangskosten ohne Seminare: 4.100,00 EUR (12 Raten á 341,67 EUR).
Durch das Zusatzmodul "Organisation eines Ambulanten Dienstes" wird die Qualifikation zum/zur Teamleiter/in in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen erworben. Lehrgangskosten: 5.800,- EUR (13 Raten á 446,15 EUR + 300,00 EUR Prüfungsgebühr);
Lehrgangskosten ohne Seminare: 4.350,00 EUR (13 Raten á 334,62 EUR).

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5450 
12 Raten zu 429 EUR, Prüfungskosten: 300 EUR
Fernunterricht

17 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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