Inhalt
Ziel der Weiterbildung
Durch Veränderungen des Wettbewerbs, der Marktwirtschaft sowie den Gesetzlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren benötigen soziale Einrichtungen zunehmend gut ausgebildetes Personal aus den Bereichen Personal / Mitarbeiterführung und Betriebswirtschaft.
Die Teilnehmer/Innen lernen grundsätzliche betriebswirtschaftliche Instrumente kennen und Möglichkeiten, diese in die Praxis zu übertragen. Die Weiterbildung qualifiziert für Führungs- und Managementaufgaben im Bereich des Sozialwesens. Der Schwerpunkt der Grundlagen-Weiterbildung liegt in der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen sowie Aspekten der Betriebswirtschaftslehre und des Personalwesens.
Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnehmer/Innen sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialen, pflegerischen, pädagogi-schen, kaufmännischen oder betriebswirtschaftlichen Beruf und, wenn möglich, eine dreijährige Berufspraxis nachweisen können.
Es können auch PflegehelferInnen sowie sonstige geringfügig qualifizierte MitarbeiterInn teilnehmen.
Dauer/Modulsystem
Die Weiterbildung besteht aus einem Modul und dauert ca. 4 Monate (Seminare), zzgl. Abschlussprüfung.
Präsenz-Weiterbildung
Sie wird berufsbegleitend durchgeführt und ist in Präsenz- und Selbstlernphasen untergliedert.
Insgesamt ist eine Präsenzzeit von 120 Seminarstunden vorgesehen.
Durch die eingegliederten Selbstlern- und Prüfungsphasen werden 306 Seminarstunden bescheinigt.
Fernstudium
Das Modul 3 "Sozialbetriebsmanagement-Grundlagen“ ist Teil der von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Bonn zugelassenen Weiterbildungen "Pflegedienstleitung“ und "Heimleitung“. Es ist möglich, nach persönlicher Absprache Teile der Weiterbildung auch im Wege eines "integrierten Fernstudiums“ zu absolvieren.
Lerninhalte
Modul 3 "Sozialbetriebsmanagement-Grundlagen"
Ratenzahlung
Ratenzahlungen sind nach Absprache mit der Geschäftsstelle des AUDITORIUM südwestfalen möglich.
Förderungsmöglichkeiten
Verschiedene Bundesländer fördern diese Weiterbildung mit Bildungs-bzw. Qualifizierungsscheck.
Eine Förderung der Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (Umschulungs- und Reha-Maßnahmen), die Deutsche Rentenversicherung Bund und durch den VEREIN des AUDITORIUM kann möglich sein.