Inhalt
Ziel der Weiterbildung
Der/die TeilnehmerIn soll durch die Weiterbildung umfassende Kenntnisse in der unternehmerischen Steuerung einer stationären Pflegeinrichtung erlangen.
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen kann, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung mit staatlicher Anerkennung aus dem sozialen, pädagogischen, kaufmännischen, betriebswirtschaftlichen und pflegerischen Bereich oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium aus dem Bereich der Pflege, Sozialarbeit, Pädagogik, Betriebswirtschaft etc. vorweisen kann.
Dauer/Modulsystem
Die Weiterbildung ist in 4 Module (jeweils 4 Monate) unterteilt und dauert ca. 16 bis 20 Monate (Seminare), zzgl. Abschlussprüfung.
Präsenz-Weiterbildung
Die Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und ist in Präsenz- und Selbstlernphasen untergliedert.
Insgesamt ist eine Präsenzzeit von 480 Seminarstunden vorgesehen.
Durch die eingegliederten Selbstlern- und Prüfungsphasen werden 1098 Seminarstunden
bescheinigt.
Fernstudium
Die Weiterbildung kann auch als Fernstudium absolviert werden. Wir ermöglichen auch eine Kombination von Präsenz-Weiterbildung und Fernstudium.
Wegen der Vielfalt der individuellen Teilnahmemöglichkeiten raten wir zu einem persönlichen Gespräch mit der Bildungsleitung.
Lerninhalte
Modul 1 "Gerontopsychiatrische Fachkenntnisse"
Modul 2 "Qualitätsmanagement"
Modul 3 "Sozialbetriebsmanagement-Grundlagen"
Modul 5 "Sozialbetriebsmanagement-Vertiefung"
Ratenzahlung
Ratenzahlungen sind nach Absprache mit der Geschäftsstelle des AUDITORIUM südwestfalen möglich.
Förderungsmöglichkeiten
Verschiedene Bundesländer fördern diese Weiterbildung mit Bildungs-bzw. Qualifizierungsscheck.
Eine Förderung der Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (Umschulungs- und Reha-Maßnahmen), die Deutsche Rentenversicherung Bund und durch den VEREIN des AUDITORIUM kann möglich sein.
Aufstockung zur Pflegedienstleitung
Die Weiterbildung zur Heimleitung kann durch die spätere, zusätzliche Belegung des Moduls 4 „Pflegemanage-ment-Grundlagen“ zum Abschlussziel „Pflegedienstleitung“ ergänzt werden. Dies gilt aber nur für Teilnehmer, die eine berufliche Qualifikation aus dem Pflegebereich nachweisen können.
- Abschluss
- Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i