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Führerschein C/CE mit Vorbesitz der Klasse C1

Inhalt

Fahrerlaubniserwerb Klassen C/CE bei Vorbesitz der Klasse C1

Ziel:

  • Kraftfahrer im Güterkraftverkehr mit der Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden
 Gewichtsklassen

Grobziele der Maßnahme:

  • Erwerb der Fahrerlaubnisse Klassen C und CE

Feinziele der Maßnahme:

  • Vermittlung aller relevanten Vorschriften zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen der entsprechenden
 Gewichtsklassen und Vermittlung von Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben im
 öffentlichen Straßenverkehr.

Zielgruppe:

  • Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E mit Berufswunsch: Kraftfahrer im Güterverkehr

Dauer:

  • ca. 8 Wochen

Inhalte:

  • Theoretische und praktische Ausbildung an und auf Nutzfahrzeugen der entsprechenden Klasse, Prüfung nach
 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO)

Lernvoraussetzungen:

  • Inhaber der Fahrerlaubnisklasse C1/C1E oder alte Klasse 3,
  • Deutsch in Wort und Schrift,
  • körperliche Tauglichkeit (Gesundheitsnachweis nach FeV)

Bildungszentrum und
Fahrschule Roth
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

Ansprechpartner:
Herr Rainer Schmidt
Tel. 06332 - 566 899 40
Email: r.schmidt@fahrschule-roth.de

Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse C (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung)
Führerschein Klasse CE (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung + Anhänger)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 17:00 - 20:00 Uhr Abends
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
4600 
Förderung möglich, Ca.-Preis
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

max. 10 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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