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Führerschein C mit Vorbesitz der Klasse B

Inhalt

Fahrerlaubnis Klasse C bei Vorbesitz der Klasse B (ohne beschleunigte Grundqualifikation)

Ziel:

  • Kraftfahrer im Güterkraftverkehr

Grobziele der Maßnahme:

  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse C

Feinziele der Maßnahme:

  • Vertiefung des Wissens und Entwicklung der Fähigkeiten, dieses anzuwenden und vorgegebene Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten

Zielgruppe:

  • Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B mit dem Berufswunsch: Kraftfahrer im Güterverkehr

Dauer:

  • ca. 9 Wochen

Inhalte:

  • Theoretische Inhalte aus allen relevanten Vorschriften und Wissensgebieten, praktische Ausbildung an und auf Nutzfahrzeugen der entsprechenden Klasse,
  • Prüfung nach FeV

Lernvoraussetzungen:

  • Deutsch in Wort und Schrift,
  • für den gewerblichen Einsatz des Führerscheins ist das Seminar "beschleunigte Grundqualifikation" mit bestandener IHK-Prüfung erforderlich
  • körperliche Tauglichkeit (Gesundheitsnachweis nach FeV)

erforderliche räumliche Ausstattung:

  • Zugelassene und entsprechend ausgestattete Räume

Bildungszentrum und
Fahrschule Roth
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

Ansprechpartner:
Herr Rainer Schmidt
Tel. 06332 - 566 899 40
Email: r.schmidt@fahrschule-roth.de

Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse C (LKW: ohne Gewichtsbegrenzung)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 17:00 - 20:00 Uhr Abends
Mo., Di., Mi., Do., Fr. und Sa.
2990 
Förderung möglich, Ca.-Preis exkl. Beschl. Grundqualifikation
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

max. 10 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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