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Führerschein DE bei gemeinsamem Erwerb mit der Klasse D

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Inhalt

Führerscheinerweiterung Klasse DE bei gemeinsamem Erwerb mit der Klasse D

Ziel:

  • Kraftfahrer im Personenkraftverkehr

Grobziele der Maßnahme:

  • Erwerb der Fahrerlaubnis zur Berechtung der Mitführung entsprechend großer Anhänger bzw. zum Führen von
 Gelenkbussen

Feinziele der Maßnahme:

  • Vertiefung des Wissens und Entwicklung der Fähigkeiten, dieses anzuwenden und vorgegebene Vorschriften und
 gesetzliche Bestimmungen einzuhalten

Zielgruppe:

  • Kraftfahrer im Personenverkehr

Dauer:

  • ca. 5 Wochen

Inhalte:

  • Praktische Ausbildung an und auf Nutzfahrzeugen der entsprechenden Klasse,
  • Prüfung nach FeV

Lernvoraussetzungen:

  • Deutsch in Wort und Schrift
  • polizeiliches Führungszeugnis,
  • Nachweis der Ersten Hilfe,
  • körperliche Tauglichkeit (Gesundheitsnachweise),
  • Nachweis der besonderen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Psychometrie),
  • Mindestalter 21 Jahre für Linienverkehr,
  • Mindestalter 23 Jahre für Reiseverkehr

erforderliche räumliche Ausstattung:

  • Zugelassene und entsprechend ausgestattete Räume

Bildungszentrum und
Fahrschule Roth
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

Ansprechpartner:
Herr Rainer Schmidt
Tel. 06332 - 566 899 40
Email: r.schmidt@fahrschule-roth.de

Zertifikat
ADR-Bescheinigung (Gefahrguttransport) i
Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse DE (Bus: + Anhänger)
Führerschein Klasse D (Bus: + Anhänger bis 750 kg)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 17:00 - 20:00 Uhr Abends 1750 
Förderung ist möglich, Ca.-Preis
Von Rosen-Straße 1-3
66482 Zweibrücken

max. 10 Teilnehmer

5 Wochen

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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