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Sprachkurs zur Vorbereitung auf die beschleunigte Grundqualifikation LKW

Inhalt

Maßnahmenbeschreibung mit Bildungsziel:

  • Heranführen von ausländischen Kraftfahrern auf die technischen und fachspezifischen deutschen Fragen bei der IHK-Prüfung zur beschl. Grundqualifikation (gem. BKrFQG).

Grobziele der Maßnahme:

  • Betsehen der IHK-Prüfung "beschleunigte Grundqualifikation" gem. BKrFQG in deutscher Sprache

Feinziele der Maßnahme:

  • Erweiterung und Vertiefung des vorhandenen Wissens / Wortschatzes
  • Entwicklung der Fähigkeiten dieses Wissen anzuwenden, um vorgegebene Fragen zu verstehen und schriftlich in deutscher Sprache beantworten zu können.

Zielgruppe:

  • Alle Fahrerlaubnisinhaber mit Migrationshintergrund und lückenhaften Deutschkenntnissen mit dem Berufswunsch Kraftfahrer im Güterkraftverkehr.

Dauer:

  • 4 Wochen

Inhalte:

  • Theoretische Ausbildung aus allen relevanten Wissensgebieten gemäß BKrFQG und gezielter Vermittlung des technischen Wortschatzes in Deutsch

Lernvoraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre,
  • Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B,
  • Grundwortschatz Deutsch zur verbalen Verständigung
  • bestehen des Einstufungstests durch die VHS

erforderliche räumliche Ausstattung:

  • Zugelassene und entsprechend ausgestattete Räume.

Bildungszentrum und
Fahrschule Roth
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

Ansprechpartner:
Herr Rainer Schmidt
Tel. 06332 - 566 899 40
Email: r.schmidt@fahrschule-roth.de

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt halbjährlich 08:00 - 17:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
2300 
Möglichkeit der Förderung
Von-Rosen-Straße 1 - 3
66482 Zweibrücken

max. 10 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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