Inhalt
Unternehmer oder Inhaber von Betrieben, die an der Beförderunggefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugenbeteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragtenschriftlich bestellen. Damit man als Gefahrgutbeauftragter tätig werden darf, muss man einengültigen Schulungsnachweis für den oder die betreffenden Verkehrsträgerbesitzen. Unternehmer oder Inhaber von Betrieben, die an der Beförderunggefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- oder Luftfahrzeugenbeteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragtenschriftlich bestellen.Damit man als Gefahrgutbeauftragter tätig werden darf, muss man einengültigen Schulungsnachweis für den oder die betreffenden Verkehrsträgerbesitzen.