Inhalt
Betriebsbeauftragten für Abfall/ Entsorgungsfachbetrieb Grundkurs zur Erlangung der Fachkunde:
An Personen, die für die Leitung und Beaufsichtigung im Entsorgungsfachbetrieb bzw in Unternehmen, die Abfälle einsammeln oder befördern verantwortlich sind, werden besondere Anforderungen in Bezug auf die Fachkunde gestellt. Diese muss durch einen behördlich anerkannten Lehrgang nachgewiesen werden.
Inhalte:
- Grundlagen des Abfallrechts
- europäisches Abfallrecht, KrWG, GewAbfV und Verordnungen TA Abfall und TA Siedlungsabfall
- Zusammenhänge mit angrenzenden Rechtsgebieten (WHG, BImSchG, Chemikaliengesetz)
- Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, TgV, Nachweisverordnung
- Verordnung über Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte, EfbV und Richtlinie über Entsorgergemeinschaften
- Entsorgungstechnik, chem./ phys. Behandlung, Kompostierung, Deponierung
- Gefahrgut und Transportrecht GGVS, Beförderungsarten, Betriebsvorschriften, Begleitpapiere Pflichten und Verantwortlichkeiten Abfalleigenschaften und Probenahme Untersuchungsverfahren, Richt– und Grenzwerte
- Anforderungen an die Betriebsorganisation Aufbau– und Ablauforganisation, Dokumentation, Betriebstagebuch
Ziel des Seminars:
Erwerb der Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr.3 und §11 Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) bzw. §5 Abs. 3 Fachkundenachweis nach Anzeige- und Erlaubnisverordnug (AbfAEV). §9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 EfbV gilt bis zum 01. Juni 2019, danach §9 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 und Abs. 3 Satz 2 EfbV.
Zielgruppe:
Der Lehrgang soll Kenntnisse vermitteln, die für die Erfüllung von Aufgaben eines Abfallbeauftragten bei dem Anlagenbetreiber oder Besitzer nach §27 des KrWG, den der Abfallbeauftragte in für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsamen Angelegenheiten beraten soll, erfoderlich sind. In diesem Rahmen sollen Grundkenntnisse vermittelt werden. Alle zwei Jahre muss sich fortgebildet werden.