Inhalt
Berufsumsteiger, die über die Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE verfügen und nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE erworben haben und in der gewerblichen Güterbeförderung tätig werden.
Kenntnisbereiche gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG):
1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
1.4 Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und
2. Anwendung der Vorschriften
2.2 Vorschriften für den Güterkraftverkehr
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
3.2 Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer vorbeugen
3.5 Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt LKW)
3.6 Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
Abschluss: IHK-Prüfung
Teilnahmevoraussetzungen:
- Persönliche Eignung
- Mindestalter 21 Jahre
- Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse: D1/D1E, D/DE
- Zertifikat
- Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D) - Förderungsart
- Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)