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Beschleunigte Grundqualifikation für Lkw-Fahrer (Umsteiger) mit IHK-Prüfung nach dem BKrFQG

Inhalt

Berufsumsteiger, die über die Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D, DE verfügen und nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis C1, C1E, C, CE erworben haben und in der gewerblichen Güterbeförderung tätig werden.

Ausbildungsinhalte gem. BKrFQG:

  • Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung
  • Technische Sicherheitsausstattungen (Bremsanlagen, etc.)
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs, Ladungssicherung
  • Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, Digitaler Tacho, etc.)
  • Vorschriften Güterkraftverkehr (Beförderungsdokumente, CMR, Genehmigungen, etc.)
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und illegale Einwanderung
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden, Körperlicher Zustand
  • Verhalten in Notfällen, Verhalten des Fahrers (Image beim Kunden)
  • Güterkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc.)
  • IHK-Prüfung

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
Persönliche Eignung

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos per Bildungsgutschein
Rheinhorststr. 3
67071 Ludwigshafen am Rhein

max. 15 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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