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"Beschleunigte Grundqualifikation für Lkw-Fahrer mit IHK-Prüfung nach dem BKrFQG

Inhalt

Führerscheinerwerber, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE erwerben und in der gewerblichen Güterbeförderung tätig werden.

Kenntnisbereiche gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG):

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
1.1 Kinematischen Kette
1.2 Sicherheitstechnik
1.3 Anwendung der Kenntnisse 1.1 + 1.2
1.3a Risiken vorhersehen, bewerten und sich anpassen
1.4 Ladungssicherung

2. Anwendung der Vorschriften
2.2 Sozialvorschriften
2.2 Vorschriften im Güterverkehr

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt LKW)
3.2 Kriminalität und Schleusung
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen
3.4 Körperliche und geistige Verfassung
3.5 Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt LKW)
3.6 Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung

Abschluss: IHK-Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Persönliche Eignung
  • Mindestalter 21 Jahre
Zertifikat
Beschleunigte Grundqualifikation (LKW) (IHK-Prüfung) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos per Bildungsgutschein
Rheinhorststraße 3
67071 Ludwigshafen am Rhein

max. 15 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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