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Beschleunigte Grundqualifikation für Busfahrer mit IHK-Prüfung nach dem BKrFQG

Inhalt

Für Kraftfahrer, welche nach dem 10.09.2008 die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE erworben haben und in der gewerblichen Personenbeförderung tätig werden.

Ausbildungsinhalte gem. BKrFQG:

  • Eigenschaften der kinematischen Kette für optimierte Nutzung
  • Technische Sicherheitsausstattung (Bremsanlagen, etc)
  • Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
  • Sicherheitsgewährleistung der Fahrgäste
  • Sozialvorschriften (Arbeitszeiten, Digitaler Tacho, etc)
  • Vorschriften Personenverkehr (Beförderungsdokumente, Genehmigungen, etc.)
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und illegale Einwanderung
  • Vorbeugung von Gesundheitsschäden, Körperlicher Zustand
  • Verhalten in Notfällen, Verhalten des Fahrers (Image beim Fahrgast/Kunden)
  • Personenkraftverkehrsmarkt (Branche, Subunternehmer, etc.)
  • IHK-Prüfung

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
Persönliche Eignung"

Zertifikat
Berufskraftfahrer/in - Beschleunigte Grundqualifikation (LKW, BUS) (IHK-Prüfung) i
Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Abschlussart
Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 08:00 - 16:00 Uhr Ganztägig
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos per Bildungsgutschein
Rheinhorststr. 3
67071 Ludwigshafen am Rhein

max. 15 Teilnehmer

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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