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Lichtbogenschweißen

Inhalt

Voraussetzung zur qualitätsgerechten Ausführung von Schweißarbeiten sind Schweißer, auf deren Fachkenntnisse
und Handfertigkeiten Verlass ist.
So fordert beispielsweise die Bauaufsichtsbehörde, dass bei der Herstellung geschweißter Stahlbauten
wie Treppen, Geländer, Vordächer und Stahlhallen geprüfte Schweißer zum Einsatz kommen müssen.
Nach DIN EN 287 geprüftes Personal bildet eine der wesentlichen Grundlagen zur Erlangung der diesbzgl.
notwendigen Herstellerqualifikation nach DIN 18800 Teil 7.
Ähnliches gilt für Schweißarbeiten u.a. im Behälter-, Apparate-, und Rohrleitungsbau. Auch können Kundenforderungen
Schweißerprüfungen nach DIN EN 287 erforderlich machen.
Die Schweißtechnische Lehranstalt Koblenz der Handwerkskammer Koblenz, zugelassen durch DVSPersZERT,
bietet die Abnahme von Schweißerprüfungen nach verschiedenen Normen in allen Schweißverfahren
und Werkstoffen.
Termine und Lehrgangszeiten:
Vollzeit Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Teilzeit Samstag 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Die Durchführung ist in Absprache jederzeit möglich.
Die Kurse werden von der Schweißtechnischen Lehranstalt Koblenz in den Räumen des TIME in Wissen /Sieg durchgeführt.
Für die Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gilt das zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginns in Kraft
befindliche Gebührenverzeichnis der Schweißtechnischen Lehranstalt.

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend
abhängig von der Qualifikation des Bewerbers
Koblenzer Straße 43
57537 Wissen

max. 12 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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