Inhalt
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind unverzichtbare und wichtige Funktionsträger im betreiblichen Arbeitsschutzsystem. Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein innerbetrieblicher Berater, der den Arbeitgeber in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit unterstützt. Dieser Lehrgang vermittelt praxisorientierte und zeitgemäße Arbeitsschutzinhalte. Unseren Kurs zum Erwerb der Fachkunde führen wir mit der Genehmigung der Struktur Genehmigungsdirektion Süd Neustadt an der Weinstraße durch. Wir führen nur nebenberufliche Ausbildungen durch.
Ausbildungsstufe I vermittelt die grundlegenden fachlich-inhaltlichen, methodischen und sozialen Kenntnisse und Fähigkeiten.
Ausbildungsstufe II vertieft diese Kompetenzen speziell durch die Bearbeitung umfassender Fallbeispiele.
Ausbildungsstufe III erweitert diese Kompetenzen um branchenspezifische Aspekte der BG RCI.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Seminaren (Präsenzphasen) und Selbstlernabschnitten. In den Selbstlernphasen bearbeitet die angehende Fachkraft ausgewählte Themen selbständig mit den von GOR GmbH gestellten Unterlagen. Ergänzend zur theoretischen Ausbildung ist eine Praktikumsarbeit im eigenen Betrieb vorgesehen.
Ziel des Seminars:
Neben der Vermittlung des erforderlichen Fachwissens zielt die Ausbildung deshalb auf die Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenz, u.a. durch das aktive Arbeiten in Gruppen, eigenständiges Präsentieren von Arbeitsergebnissen, selbständiges Anwenden computergestützter Ausbildungsprogramme sowie die Durchführung eines Praktikums im Unternehmen. Die Sicherheitsfachkraft wird so befähigt, das Unternehmen bei der Umsetzung eines modernen Arbeitsschutzsystems umfassend und wirkungsvoll zu beraten und die in der betrieblichen Praxis gestellten Anforderungen und Aufgaben unter dem dort gegebenen Handlungsrahmen professionell zu erfüllen.
Zielgruppe:
Personen, die als Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen tätig werden wollen.
Voraussetzungen:
Als Teilnehmerin/ Teilnehmer dürfen jeweils nur folgende Personengruppen zugelassen werden:
a) Diplom-Ingenieure, Diplom-Ingenieure (FH) und sonstige Personen, die befugt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu führen oder Akademiker mit gleichwertigem Abschluss. (z.B. Bachelor of Science)
b) Staatlich anerkannte Techniker und gleichgestellte Personen ohne Prüfung als staatlich anerkannte Techniker
c) Personen, welche die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder gleichgestellte Personen ohne Meisterprüfung.
Ohne Prüfung müssen die Teilnehmerin/ der Teilnehmer mind. 4 Jahre Erfahrung in der Praxis nachweisen. (Bestätigung vom Arbeitgeber)
Präsenzphase V (branchenspezifischer Teil der BG RCI)
Um die Präsenzphase V absolvieren zu können, benötigen wir von Ihnen einen Nachweis, dass Sie an den vorherigen Präsenzphasen I – IV teilgenommen und die Ausbildungsstufen I & II erfolgreich abgeschlossen haben. Diese Zugangsvoraussetzungen müssen wir vor Kursbeginn bei Ihnen prüfen.
Termin(e)
Mo-Fr: 09:00 - 17:00 Uhr, inkl. 1 Stunde Pause
Präsenzphase V: 12.09.2022 – 16.09.2022
LEK 4: 16.09.2022
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht
- Sonstiges Merkmal
- Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i