Inhalt
Das Arbeitsschutzgesetz fordert gemäß §5 und §6 für die einzelnen Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung, d.h. die Ermittlung der Gefahren und die Bewertung der arbeitsplatzspezifischen Risiken. Weiterhin ist eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 der "neuen" Betriebssicherheitsverordnung im Hinblick der Wechselwirkung zwischen Arbeitsmitteln und Arbeitsplatz durchzuführen und zu dokumentieren.
Inhalte:
• Einführung in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Ermitteln von Gefährdungen
• Beurteilen von Gefährdungen
• Treffen von Schutzmaßnahmen
• Kontrolle/ Überprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen
• Wie wird die Gefährdungsanalyse praktisch durchgeführt?
• Dokumentation gemäß ArbSchG/ BetrSichV
• Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung mit PC Unterstützung
Ziel des Seminars:
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern praktische Tipps und Lösungsvorschläge mitzugeben, um die Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes umzusetzen. Im Mittelpunkt steht das Erlernen einer praxisorientierten Methodik zur Durchführung der Gefährdungsanalyse in einem Workshop. Hierbei werden auch Vorschläge zur Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß §6 ArbSchG besprochen.
Zielgruppe:
Betriebliche Führungskräfte und deren Stellvertreter, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner und Sicherheitsbeauftragte/r.