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Höhere Berufsfachschule Sozialassistenz

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Die höhere Berufsfachschule führt zu einer vollschulischen Berufsqualifikation und bietet die Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

Voraussetzung:

für die Aufnahme in die höhere Berufsfachschule ist

  • ein qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) oder
  • ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.

Abschluss:

  • Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in
  • Durch erfolgreiche Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht (plus Praktikum): Erlangung der Fachhochschulreife

Übergangsmöglichkeiten:

  • Schulabschluss: Übergang in die Berufstätigkeit, die Fachschule oder die duale Berufsoberschule
  • Schulabschluss plus Fachhochschulreife (einschließlich Praktikum): Übergang in die Fachhochschule oder die Berufsoberschule II

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an höheren Berufsfachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
Assistent/in - Sozialassistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
05.09.22 - 31.07.24
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Gerberstraße 1
56727 Mayen

max. 30 Teilnehmer

Corona: Angebote von Weiterbildungen!

Bitte beachten Sie, dass für die Angebote aller Bildungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz die Bestimmungen der "34. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz" gelten und informieren Sie sich vorab hier. Viele Einrichtungen entwickeln Zurzeit alternative Onlineformate. Bitte geben Sie einfach Onlinelernen in das Suchfeld ein. Für genauere Informationen zur Durchführung der Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Einrichtung.

Zu Online-Kursen und Web-Seminaren!

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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Über uns

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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