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Höhere Berufsfachschule Informationstechnik

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die höhere Berufsfachschule (HBF) führt zu einer schulischen Berufsqualifikation und bietet ergänzend die Möglichkeit, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.

Sie wird im Vollzeitunterricht geführt und dauert 2 Jahre.

Der Unterricht ist prozessorientiert unter verstärkter Einbindung von handlungsorientiertem Arbeiten und fördert in besonderem Maße die Selbstlernkompetenz der Schülerinnen und Schüler.

Die HBF bildet entsprechend dem Profil der Fachrichtung berufsqualifizierend aus. Die Kompetenzen orientieren sich an den Lernfeldern der entsprechenden Berufsgruppe und basieren auf einer Verzahnung von schulischem und beruflichem Lernen.

Am Ende des Bildungsganges können die Schüler der HBF die Fachhochschulreife-Prüfung ablegen und damit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

siehe auch: Hinweise zur Anrechnung von (bereits geleisteten) Praktika ...

Aufnahmevoraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme in die HBF Informationssysteme ist

ein Qualifizierter Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss)
oder
ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
Abschluss
Staatlich geprüfte informationstechnische Assistentin/Staatlich geprüfter informationstechnischer Assistent
Durch erfolgreiche Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht (plus Praktikum): Erlangung der Fachhochschulreife

Abschluss
Assistent/in - Assistent/in für IT-Systeme [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
30.08.21 - 21.07.23
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
kostenlos Gabelsbergerstraße 6
66976 Rodalben

max. 60 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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