Inhalt
Ziel:
Die Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Sie vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung.
Weiterhin kann ein mindestens zweijähriger erfolgreicher Besuch in Vollzeitform (in Teilzeitform verlängert sich die Dauer entsprechend) zu einem der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschluss führen. Dieser berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Ziel ist die Vermittlung qualifizierter beruflicher Handlungskompetenzen durch Lernmodule, die sich an betrieblichen Aufgabenstellungen, Prozessen und Organisationsstrukturen orientieren.
Aufnahmevoraussetzungen FS Sozialpädagogik (Vollzeit wie berufsbegleitend)
Die Zulassungsvoraussetzungen sind
1. der mittlere Bildungsabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. die Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)
oder
a) eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
b) der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c) die mindestens dreijährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind (Darauf angerechnet werden können ein freiwilliges soziales Jahr, der Bundesfreiwilligendienst und ehrenamtliche einschlägige Tätigkeiten.)
oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens vier Monaten
- Angerechnet werden können:
1. die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, das geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
2. die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes, der geeignet ist, auf die nachfolgende Berufsausbildung vorzubereiten,
3. eine einschlägige ehrenamtliche Tätigkeit.
In der berufsbegleitenden Form der Ausbildung ist zusätzlich die Vorlage eines Arbeitsvertrages im Umfang von mindestens 19,5 Stunden erforderlich.
Abschluss:
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Sozialpädagogik)
Übergangsmöglichkeiten:
Mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule kann der Übergang zur Fachhochschule in Rheinland-Pfalz erfolgen.
In Verbindung mit der Fachhochschulreife (z. B. erworben im Fachhochschulreifeunterricht) ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.
Unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.d.. finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.