Inhalt
Ziel
Die Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in befähigt zur pädagogischen Arbeit in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern und den Ganztagsschulen.
Aufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Sozialpädagogik sind
1.ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a)der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b)der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c)eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
d)das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
2.die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.
Abschluss
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher (Sozialpädagogik)
Übergangsmöglichkeiten
Der Abschluss der Fachschule ist nach § 11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
In Verbindung mit der Fachhochschulreife (z. B. erworben im Fachhochschulreifeunterricht) ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.
Ferner kann nach erfolgreichem Abschluss und einer danach liegenden, mindestens einjährigen hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung, die Weiterbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden.
Unter http://berufsbildendeschule.bildung-rp.d.. finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.
- Abschluss
- FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i