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Fachschule Sozialwesen Fr Heilerziehungspflege

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Ziel:

Die Ausbildung befähigt die Heilererziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger dazu, in den unterschiedlichen Feldern der stationären, teilstationären, ambulanten sowie in offenen Arbeitsfeldern der Behindertenhilfe tätig zu werden. Darüber hinaus entstehen neue Tätigkeitsbereiche für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, zum Beispiel in Beratungsstellen oder in rehabilitativen Einrichtungen.

Aufnahmevoraussetzungen:

1. ein qualifizierter Sekundarabschluss I und
a)der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung oder
b)der Abschluss einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
c)eine mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit oder
d)das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
oder
2.die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen einschlägigen praktischen Tätigkeit.

Ferner ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrags mit einem geeigneten Träger der Behindertenhilfe erforderlich. Gegenstand des Ausbildungsvertrags müssen insbesondere die in § 15 genannten Ziele und Ausbildungsbestandteile der fachpraktischen Ausbildung sein.

Abschluss:

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Übergangsmöglichkeiten:

Der Abschluss der Fachschule ist nach § 11 Abs. 7 Satz 6 des Schulgesetzes der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

In Verbindung mit der Fachhochschulreife ist der Übergang in die Berufsoberschule II möglich.

Ferner kann nach erfolgreichem Abschluss und einer danach liegenden, mindestens einjährigen hauptberufliche Tätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sonderpädagogischen Einrichtung, die Weiterbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen begonnen werden.

Unter http:/­/­berufsbildendeschule.­bildung-rp.­d.­.­ finden sie allgemeine Informationen zu Fachrichtungen und Schwerpunkten an Fachschulen in Rheinland-Pfalz.

Abschluss
Heilerziehungspfleger/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
FACHHOCHSCHULREIFE (allgemein oder fachgebunden) i
Förderungsart
BAföG (Ausbildung/Schule) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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